Verkehr
Aktuelle Situation
Derzeit gibt es nur einen offiziellen Zufahrtsweg zum Industriegebiet, der auf Höhe von Berg über die B311-Brücke führt. Die Anfälligkeit bei Glatteis oder Unfällen hat sich bereits in der Vergangenheit in der Art gezeigt, dass das Industriegebiet nicht mehr erreicht werden konnte.
Bereits nach dem Bau des Reparaturwerks von Liebherr Ehingen im Industriegebiet zeichnet sich eine deutliche Zunahme des Verkehrs ab. Deutlich mehr Schwerlastverkehr quält sich durch die engen Kurven in Berg. Die B465 wird gefühlt ebenfalls stärker genutzt - getrieben durch Zulieferverkehr und Werksverkehr.
Informationen aus aktuellen Plänen
Die Zunahme des Verkehrs hängt an vielen Faktoren. Unter anderem natürlich an der Nutzungsart des Industriegebiets Berg.
Im Plan der "1. Erweiterung" bzw. in der "1. Änderung der 1. Erweiterung" ist die Weiterführung der bereits existierenden Straße durch das Industriegebiet eingezeichnet. Nach diesen Plänen wird das Industriegebiet an die K7353 in der Nähe der Brücke über die B465 angeschlossen.
Das legt nahe, dass der Verkehr in östliche und südöstliche Richtung sehr wahrscheinlich in Zukunft direkt an Altbierlungen und Griesingen, alternativ durch Schaiblishausen nach Laupheim (Richtung B30) fließen (oder kriechen?) wird.
Mögliche Alternativen aus dem Flächennutzungsplan bzw. Regionalplan
Durch Wachstum der Industrie und der Stadt Ehingen wird zwangsläufig der Verkehr zunehmen.
Um die Bürger zu entlasten sind eine Vielzahl von Umgehungen und der Ausbau der B311 geplant. Allerdings verbraucht dies natürlich weitere Fläche, die bisher weitestgehend landwirtschaftlich genutzt wird.
Gleisanschluss aus Rottenacker?
Im Bebauungsplan „Vorderes Ried IV/Fleidern“ von Rottenacker ist bereits ein Bahnanschluss eingezeichnet
Dieser wird am Ende der Industriegleise der Fa. Bohnacker weitergeführt bis zu den Gemarkungsgrenzen.
Der weitere mögliche Verlauf kann nur über bestehende Wiesen und Felder außerhalb des Industriegebiets Berg gehen.
Auszug aus Bebauungsplan Rottenacker
Möglicher Verlauf bis zur Grenze der 2. Erweiterung